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vetorecht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:08 Sa 20.09.2008
Autor: robertl

Aufgabe
hei
was bedeutet es wenn die vollziehende Gewalt also die Exekutive ein Vetorecht gegen die Legislative(gesetzgebende gewalt)
hat??

siehe oben.......

veto -einspruch        aber wieso einspruch wenn die legislative mit der opposition die legislatibve mit der regierung kontrolliert(vitale  Gewaltenteilung9)
?????????

        
Bezug
vetorecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:28 So 21.09.2008
Autor: Josef

Hallo robertl,

die gegenseitigen Funktions- und Kompetenzverpflechtungen betreffen vor allem das Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive, wo sie durch zahlreiche Einwirkungskompetenzen (Wahlbefugnisse, Informations- und Kontrollrechte) und Mitwirkungsbefugnisse (Initiativrechte, Einspruchs- und Zustimmungsbefugnisse) verwirklicht sind.

Beispielhaft lassen sich im Bereich Gesetzgebung - Regierung,Verwaltung folgende Gewaltenverschränkungen auszählen:

- im parlamentarischen Regierungssystem ist die Regierung vom Parlament abhängig. Das Parlament hat das Recht der Wahl des Bundeskanzlers und des konstruktiven Misstrauensvotums, die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Art. 43 bis 45 c sowie das Recht, den Haushaltsplan, das in Zahlen gegossene Regierunsprogramm, als formelles Gesetz zu verabschieden.

- Umgekehrt ergeben sich starke Einwirkungsmöglichkeiten der Exekutive auf das Parlament etwa durch:

a) die Rechte der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere durch das Gesetzesinitiativrecht

b) die Mitwirkung der Länderexekutiven bei der Gesetzgebung des Bundes über den Bundesrat

u.a.



Viele Grüße
Josef



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