www.vorhilfe.de
- Förderverein -
Der Förderverein.

Gemeinnütziger Verein zur Finanzierung des Projekts Vorhilfe.de.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Mitglieder · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status VH e.V.
  Status Vereinsforum

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Suchen
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Politik/Wirtschaft" - sOUVERÄNITÄT
sOUVERÄNITÄT < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Politik/Wirtschaft"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

sOUVERÄNITÄT: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 22:05 Sa 20.09.2008
Autor: robertl

Aufgabe
hy

ist mit Souveränität der Mitgliederversammlung gemeint,dass dass die Mitglieder zum beispiel bei Parteitagen in personall-und sachfragen miteinbezogen werden(Urabstimmung,was übrigens eine Form direkter demokratie ist)??

        
Bezug
sOUVERÄNITÄT: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:54 So 21.09.2008
Autor: Josef

Hallo,

Unter Souveränität (S.) verstehen Politikwissenschaft, Staatslehre und Völkerrecht den den modernen Staat nach innen und außen konstituierenden Herrschaftsanspruch wie auch eine der wesentlichen Begründungen für sein Herrschaftsmonopol. Der moderne, territorial definierte souveräne Staat ist demnach in seinem Handeln ein unabhängiges, gegenüber anderen Staaten prinzipiell gleiches und freies Subjekt wie auch der wesentliche Akteur im internationalen System.

[Band 1. Politische Theorien: Souveränität. Lexikon der Politik, S. 1377 (vgl. LexPol. Bd.1, S. 566)]



Souveränität fordert unbeschränkte Herrschaftsausübung. Man kann unterscheiden

- die innere (staatsrechtliche) Souveränität, also die Unangefochtenheit der  Macht innerhalb des Staates,

-  und die äußere (völkerrechtliche) Souveränität, also die Unabhängigkeit eines Staates gegenüber anderen Staaten.



Souveränität nach innen meint das Recht zur freien und unabhängigen Gestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung, der Verfassung und des Rechtssystems. Träger der Souveränität ist in parlamentarisch-demokratischen Systemen das Volk.

Microsoft ® Encarta ® Enzyklopädie 2005 ©  1993-2004 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.


Viele Grüße
Josef

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Politik/Wirtschaft"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
ev.vorhilfe.de
[ Startseite | Mitglieder | Impressum ]