www.vorhilfe.de
- Förderverein -
Der Förderverein.

Gemeinnütziger Verein zur Finanzierung des Projekts Vorhilfe.de.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Mitglieder · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status VH e.V.
  Status Vereinsforum

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Suchen
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Politik/Wirtschaft" - annahmeverzug
annahmeverzug < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Politik/Wirtschaft"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

annahmeverzug: aufgabe
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:02 Di 07.02.2006
Autor: hiphopergirlnrwno2

Hallo!!! kann mir mal bitte hier einer weiter helfen und zwar:

bei einem selbsthilfeverkauf wird ein höherer verkaufspreis erziehlt als ürsprünglich im kaufvertrag vereinbart worden war. nach abzug aller kosten verbleibt ein mehrerlös von 800,00€. begründen sie wer den mehrerlös erhält!

ich hoffe das mir hier einer die aufgabe hier erklären und weiter helfen kann!!!
danke schonmal!!
lg sarah

        
Bezug
annahmeverzug: Tipp
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:42 Di 07.02.2006
Autor: Josef

Hallo sarah,

>  
> bei einem selbsthilfeverkauf wird ein höherer verkaufspreis
> erziehlt als ürsprünglich im kaufvertrag vereinbart worden
> war. nach abzug aller kosten verbleibt ein mehrerlös von
> 800,00€. begründen sie wer den mehrerlös erhält!
>  

Die Kosten des Selbsthilfeverkaufs sind vom säumigen Käufer zu tragen. Der Anspruch des Gläubigers richtet sich dann auf die Geldforderung aus dem Selbsthilfeverkauf.

Der []Selbsthilfeverkauf ist im deutschen Recht in den §§ 383, 384 BGB geregelt. Eine ähnliche Regelung findet sich für den Handelskauf in § 373 des deutschen HGB.


Viele Grüße
Josef

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Politik/Wirtschaft"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
ev.vorhilfe.de
[ Startseite | Mitglieder | Impressum ]