Verbände < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Aufgabe | weiß jemand wie sich Verbände auf dem politischen Prozeß einwirken??
was für mittel und wege haben sie??und wer sind den eigendlich die adressanten?? |
siehe oben
danke
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(Antwort) fertig | Datum: | 22:28 Do 20.11.2008 | Autor: | leduart |
Hallo
a)sie haben ne Lobby (also nen Beauftragten ) in Berlin
der, die versucht mit mehr oder weniger Erfolg direkt Abgeordnete (moeglichst des entsprechenden Ausschusses) zu beeinflussen, ebenso Mitarbeiter der Ministerien. Sie unterbreiten Informationsmaterial usw.
b) vor neuen gesetzen gibt es meist (oder immer?) Anhoerungen, in denen die entsprechenden Verbaende zu Gehoer kommen.
Soweit mein Wissen als Laie
c) es gibt das Mittel der Verbandsklage gegen Verordnungen oder Entscheidungen
Gruss leduart
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:35 Fr 21.11.2008 | Autor: | Josef |
Hallo alex,
nur etwa 2 v.H. der wahlberechtigten Bundesbürger sind Mitglieder von politischen Parteien. Dagegen gehört fast jeder Bundesbürger einem oder mehreren der etwa 200.000 Vereine, Vereinigungen und Interessengruppierungen in der Bundesrepublik an. Etwa 5.000 solcher Interessengruppen sind als Verbände institutionalisiert und wirken organisiert auf die öffentliche Meinung und den politischen Willensbildungsprozess ein.
Interessenverbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von an gleichen Erwartungen orientierten Einzelnen oder Gruppen innerhalb pluralistischer Gesellschaften, die Einfluss auf das politische Geschehen nehmen , ohne selbst Regierungsverantwortung zu tragen. Von den Parteien unterscheiden sich die Interessenverbände dadurch, dass sie kein gesamtpolitisches Mandat in Anspruch nehmen, sondern Sonderinteressen vertreten. Außerdem suchen sie keine dirkete Beteiligung an der Regierungsmacht, sondern machen ihren Einfluss indirekt geltend. Von der Gesamtheit aller übrigen Vereinigungen und Interessengrujppierungen unterscheiden sie sich durch die Institutionalisierung ihrer Existenz und ihres politischen Einflusses. Der Legalstatus der Verbände folgt allerdings weniger aus dem GG als aus einfachen Gesetzen. Das GG behandelt die Gründung und Existenz der Verbände als reines Grundrechtsproblem.
Die Mitwirkung der Verbände am politischen Prozess ist nicht über Art. 21, sonder nur über Art. 9 sowie über Art. 5 und 8 abgesichert. Die meisten staatlichen Entscheidungen werden heute im Zusammenwirken zwischen den staatlichen Entscheidungsträgern und den betroffenen Verbänden zustande gebracht.
Fundstelle: Staats- und Verfassungsrecht, Maier; efv-Verlag.
Viele Grüße
Josef
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