www.vorhilfe.de
- Förderverein -
Der Förderverein.

Gemeinnütziger Verein zur Finanzierung des Projekts Vorhilfe.de.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Mitglieder · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status VH e.V.
  Status Vereinsforum

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Suchen
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Jura" - Schwere Körperverletzung?
Schwere Körperverletzung? < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Schwere Körperverletzung?: Hilfe und Ideen bezüglich KV
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:22 Mo 26.09.2011
Autor: Dortmunderin

Aufgabe
Habe einen Fall,
in den das Opfer durch eine umgebaute Stereoanlage einen Hörsturz erleidet, das würde ich dann unter § 226 StGb subsumieren.

Hallo,
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
Habe einen Fall,
in den das Opfer durch eine umgebaute Stereoanlage einen Hörsturz erleidet, das würde ich dann unter § 226 StGb subsumieren. Mein Problem ist jetzt, wenn ich die anlage als gefährliches Werkzeug sehe un zunächst erstmal einfache Körperverletzung prüfe, ob ich den Hörstürz auch als gesundheitschädigung subsumieren kann. Da dies ja eigentlich die schwere Folge ist von 226 ist.

        
Bezug
Schwere Körperverletzung?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 22:18 Mo 26.09.2011
Autor: reverend

Hallo Nachbarin,

>  Habe einen Fall,
>  in den das Opfer durch eine umgebaute Stereoanlage einen
> Hörsturz erleidet, das würde ich dann unter § 226 StGb
> subsumieren.

Das halte ich für äußerst fraglich.

> Mein Problem ist jetzt, wenn ich die anlage
> als gefährliches Werkzeug sehe

Das dürfte ok sein.

> un zunächst erstmal
> einfache Körperverletzung prüfe, ob ich den Hörstürz
> auch als gesundheitschädigung subsumieren kann.

Bis hierhin ist wohl noch kein Problem zu befürchten.

> Da dies ja
> eigentlich die schwere Folge ist von 226 ist.

Nein, das stimmt nicht.
§226 StGB wird angewandt auf einen langfristigen oder dauerhaften Verlust bestimmter Körperfunktionen und Körperglieder (z.B. aber nicht innerer Organe, was ein Problem dieses Paragraphen darstellt).

Ein Hörsturz aber bewirkt normalerweise keine dauerhafte Ertaubung, sondern nur eine starke Minderung der Hörfähigkeit, die aber oft durch geeignete Therapien (oder sogar ohne diese, sog. Spontanheilung) fast vollständig rückgängig gemacht werden kann.

Grüße
reverend

PS: Das geht aber sowohl medizinisch als auch juristisch über Schulwissen hinaus, oder?


Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
ev.vorhilfe.de
[ Startseite | Mitglieder | Impressum ]