Schuldunfähigkeit < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Hallo Leute,
gemäß §20 handelt eine Person ohne Schuld, wenn er bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Meine Frage: Was kann man unter "Schwachsinn" verstehen?
Danke für die Hilfe :)
Gruss
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 16:13 So 16.11.2008 | Autor: | Josef |
Hallo,
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> Meine Frage: Was kann man unter "Schwachsinn" verstehen?
Strafrecht / Allgemeiner Teil
Schwachsinn ist eine angeborene Intelligenzschwäche ohne eine nachweisbare Ursache.
Rechtswörterbuch
Viele Grüße
Josef
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