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(Frage) beantwortet | Datum: | 08:08 Mi 23.02.2011 | Autor: | Natalia |
Hallo, ich habe hier eine Aufgabe bei der ich bei der Beantwortung etwas geschwommen bin. (Ich hatte Sie aber richtig – Bauchgefühl )
Die Muster KG betreibt auch Werksverkauf.
Sie erfahren, dass der 17-jährige Thorsten Fink ohne Wissen seiner Eltern aus seinen Ersparnissen im Werksverkauf für 989,00 € einen Schreibtisch „Director“ gekauft hat.
Wie ist die Situation zu beurteilen?
Der Vertrag ist schwebend unwirksam.
Jetzt die Frage ist ein Rechtsgeschäft, dass unter 18 Jahren liegt immer schwebend unwirksam?
Es gibt glaube auch, dass wenn man unter 7 Jahre alt ist, dass der Vertrag dann sofort unwirksam ist.?
Über die Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.
LG
Natalia
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 08:42 Mi 23.02.2011 | Autor: | Josef |
Hallo Natalia,
> Hallo, ich habe hier eine Aufgabe bei der ich bei der
> Beantwortung etwas geschwommen bin. (Ich hatte Sie aber
> richtig – Bauchgefühl )
>
> Die Muster KG betreibt auch Werksverkauf.
>
> Sie erfahren, dass der 17-jährige Thorsten Fink ohne
> Wissen seiner Eltern aus seinen Ersparnissen im
> Werksverkauf für 989,00 € einen Schreibtisch
> „Director“ gekauft hat.
>
> Wie ist die Situation zu beurteilen?
>
> Der Vertrag ist schwebend unwirksam.
"Wenn die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters nicht vorliegt, sind die Willenserklärungen des Minderjährigen und damit der Vertrag schwebend unwirksam gemäß § 108 Abs. 1 BGB." [1]
>
> Jetzt die Frage ist ein Rechtsgeschäft, dass unter 18
> Jahren liegt immer schwebend unwirksam?
Ausnahme rechtlicher Vorteil ( s. § 107 BGB) und siehe Taschengeldparagraph(§ 110 BGB).
> Es gibt glaube auch, dass wenn man unter 7 Jahre alt ist,
> dass der Vertrag dann sofort unwirksam ist.?
>
Ihre Willenserklärungen sind gemäß § 105 BGB nichtig.
Viele Grüße
Josef
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