Recht < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 17:52 So 02.12.2007 | Autor: | Wutzi |
Aufgabe | Ich suche eine Definition des Begriffes "Recht" |
Ich habe die Vorlesung Grundlagen des öffentlichen Rechts gehört und die Prüfung steht vor der Tür!
Der Prof fragt häufig in der Prüfung nach einer Definition des Wortes "Recht":
Wie würden Sie das Wort Recht mit wenigen Sätzen treffend erklären?
Kann mir da irgendjemand was passendes zu sagen? Vielen Dank
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(Antwort) fertig | Datum: | 18:08 So 02.12.2007 | Autor: | Josef |
Hallo Wutzi,
> Ich suche eine Definition des Begriffes "Recht"
> Ich habe die Vorlesung Grundlagen des öffentlichen Rechts
> gehört und die Prüfung steht vor der Tür!
> Der Prof fragt häufig in der Prüfung nach einer Definition
> des Wortes "Recht":
> Wie würden Sie das Wort Recht mit wenigen Sätzen treffend
> erklären?
>
> Kann mir da irgendjemand was passendes zu sagen? Vielen
> Dank
Das Recht im Sinne von Rechtsordnung bezeichnet man als Recht im objektiven Sinn, das Recht im Sinne von Berechtigung hingegen als Recht im subjektiven Sinne.
Im Lexikon habe ich folgende Definition gefunden:
Recht (fachsprachlich auch Jura, von lateinisch jus: Recht), die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Verhältnis der Menschen zueinander sowie zu den Hoheitsträgern regeln.
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Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:20 So 02.12.2007 | Autor: | Wutzi |
Vielen Dank, das hört sich gut an!
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:31 So 02.12.2007 | Autor: | Josef |
Hallo Wutzi,
der Rechtsbegriff beinhaltet zum einen die Gesamtheit der Rechtsnormen, die im Gemeinwesen "Staat" gelten, zum anderen die Rechtsordnung in ihrer Bedeutung für den einzelnen Bürger.
Viel Erfolg bei deiner Klausur!
Viel Grüße
Josef
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