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Forum "Politik/Wirtschaft" - Mahnung Amts- u. Landesgericht
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Mahnung Amts- u. Landesgericht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:31 Di 22.02.2011
Autor: Natalia

Die Muster Meyer GmbH hat den Mahnbescheid am 05.05.2008 widersprochen. Sie wollen nunmehr gegen die Muster Meyer GmbH Klage erheben. Rechnungsbetrag 7.129,00 €)

Bei welchem der folgende Gerichte müssen Sie Klage erheben?

1. Amtsgericht- Hamburg
2. Landesgericht-Hamburg
3. Amtsgericht Düsseldorf
4. Landesgericht Düsseldorf

Lösung hier 2.

Jetzt habe ich mich mal ein bisschen schlau gemacht über das Amtsgericht.

Amtsgericht (Infos aus der wiki gekürzt)

- vor allem tätig bei Verfahren des Zivil- und des Strafrechts
- befasst sich mit Mahnverfahren
- das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister und das Güterregister werden geführt (daher Registergericht)
- gehört auch das Grundbuchamt (Ausnahme: Baden-Württemberg)
- zuständig bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Streitwert bis einschließlich 5.000 €  - auch sofern Zinsen den Streitwert erhöhen würden)
- unabhängig vom Streitwert in Mietsachen betreffend Wohnraum und Kindschafts-, Unterhalts- und Familiensachen zuständig
- wird auch als Vollstreckungsgericht, bei Zwangsversteigerungen oder Zwangsverwaltung, bei Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht und Vormundschaftgericht, Wohnungseigentumssachen und in Freiheitsentziehungssachen (Abschiebehaft) tätig
- für Staatshaftungsfälle nicht zuständig, selbst wenn der Streitwert unter 5.000 € liegt
- in Strafsachen wird der Strafrichter beim Amtsgericht tätig, wenn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist
- bei Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe) und Vergehen, wenn eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist, ist das Schöffengericht zuständig
- Kapitalverbrechen und andere gerichtliche Strafsachen werden von einer großen Strafkammer des Landesgerichts oder einem Strafsenat des Oberlandesgerichts verhandelt

Was ist den aber jetzt mit dem Landesgericht?

Befasst es sich erst über einen Streitwert von 5.000 €?
Die oben genannte Rechnung betrug ja 7.129,00 €.

Wann nehme ich den das Amtsgericht Hamburg und wann das Amtsgericht Düsseldorf ebenso wie Landesgericht Hamburg und Landesgericht Düsseldorf?

Kann mir das vielleicht jemand von euch an einem einfachen Beispiel erklären? Verkauf PC oder so?
Über eure Hilfe würde ich mich riesig freuen.

LG
Natalia


Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.




        
Bezug
Mahnung Amts- u. Landesgericht: Unklar
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 17:59 Di 22.02.2011
Autor: Infinit

Hallo Natalia,
die Muster Meyer GmbH hat einem Mahnbescheid widersprochen und erhebt nun gegen sich selbst Klage. Was soll das denn?
Viele Grüße,
Infinit


Bezug
        
Bezug
Mahnung Amts- u. Landesgericht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:42 Di 22.02.2011
Autor: Josef

Hallo Natalia,

> Die Muster Meyer GmbH hat den Mahnbescheid am 05.05.2008
> widersprochen. Sie wollen nunmehr gegen die Muster Meyer
> GmbH Klage erheben. Rechnungsbetrag 7.129,00 €)
>  
> Bei welchem der folgende Gerichte müssen Sie Klage
> erheben?
>  
> 1. Amtsgericht- Hamburg
>  2. Landesgericht-Hamburg
>  3. Amtsgericht Düsseldorf
>  4. Landesgericht Düsseldorf
>  
> Lösung hier 2.
>  
> Jetzt habe ich mich mal ein bisschen schlau gemacht über
> das Amtsgericht.
>  
> Amtsgericht (Infos aus der wiki gekürzt)
>  
> - vor allem tätig bei Verfahren des Zivil- und des
> Strafrechts
>  - befasst sich mit Mahnverfahren
>  - das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das
> Vereinsregister und das Güterregister werden geführt
> (daher Registergericht)
>  - gehört auch das Grundbuchamt (Ausnahme:
> Baden-Württemberg)
>  - zuständig bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
> (Streitwert bis einschließlich 5.000 €  - auch sofern
> Zinsen den Streitwert erhöhen würden)
>  - unabhängig vom Streitwert in Mietsachen betreffend
> Wohnraum und Kindschafts-, Unterhalts- und Familiensachen
> zuständig
>  - wird auch als Vollstreckungsgericht, bei
> Zwangsversteigerungen oder Zwangsverwaltung, bei
> Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht und
> Vormundschaftgericht, Wohnungseigentumssachen und in
> Freiheitsentziehungssachen (Abschiebehaft) tätig
>  - für Staatshaftungsfälle nicht zuständig, selbst wenn
> der Streitwert unter 5.000 € liegt
>  - in Strafsachen wird der Strafrichter beim Amtsgericht
> tätig, wenn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe
> nicht über zwei Jahren zu erwarten ist
>  - bei Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe)
> und Vergehen, wenn eine Freiheitsstrafe zwischen zwei
> Jahren und vier Jahren zu erwarten ist, ist das
> Schöffengericht zuständig
>  - Kapitalverbrechen und andere gerichtliche Strafsachen
> werden von einer großen Strafkammer des Landesgerichts
> oder einem Strafsenat des Oberlandesgerichts verhandelt


>  
> Was ist den aber jetzt mit dem Landesgericht?
>  
> Befasst es sich erst über einen Streitwert von 5.000 €?
> Die oben genannte Rechnung betrug ja 7.129,00 €.

[ok]


"Die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts beginnt erstinstanzlich, soweit Streitigkeiten ihm nicht ausdrücklich vorbehalten sind, bei Streitwerten von mehr als 5 000 , sonst ist das Landgericht Berufungsinstanz. "[1]

Quelle:
[1] Der Brockhaus
(c) wissenmedia GmbH, 2010


>  
> Wann nehme ich den das Amtsgericht Hamburg und wann das
> Amtsgericht Düsseldorf ebenso wie Landesgericht Hamburg
> und Landesgericht Düsseldorf?
>  

Fehlt in der Aufgabenstellung nicht der Ort der Gerichtsbarkeit? Oder der Sitz der Firma?

"Die Amtsgerichte sollen die bürgernahen Gerichte für die Rechtsstreitigkeiten des Alltags und die kleinen und mittleren Strafsachen sein. Zurzeit sind sie in Zivilsachen - den Streitigkeiten, die aus den Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander erwachsen - für Prozesse mit einem Streitwert bis zu 5.000 € zuständig." [2]

[2] Wirtschaft/Recht; Fischer Kolleg; Abiturwissen


Viele Grüße
Josef

Bezug
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