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Forum "Jura" - Knechtschaft/ Individualrecht
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Knechtschaft/ Individualrecht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 12:11 Fr 13.03.2009
Autor: almut

<Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.>

Ich muss die Frage beantworten, mit welchem Individualrecht die Abschaffung der "Knechtschaft" nach römischem Recht (Versucht 1749, aber nie zum Gesetz geworden) in Konflikt steht. Und wie dafür und dagegen argumentiert wurde.

Mir fiel nur Eigentum ein, aber das kommt mir zu einfach vor. Und: wie kann man denn dagegen argumentieren?

        
Bezug
Knechtschaft/ Individualrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:58 Fr 13.03.2009
Autor: reverend

Hallo almut, [willkommenvh]

Das ist ja ungewöhnlich, dass dieser schöne Vorname noch gar nicht als Nick belegt war...

Aber zur Frage:
ich denke, Du würdest diese Diskussion (<- click!) zumindest wegen der Quelle "Oktoberedikt" (Preußen) informativ finden.

> [...] (Versucht 1749, aber nie zum Gesetz geworden) [...]

Das stimmt also sicher nicht.

Auch interessant dürfte es sein, beim "Slavery Abolition Act" von 1833 anzusetzen. Auch hierzu mehr bei []Wikipedia.

Ich lasse die Frage auf "teilweise beantwortet". Dazu kann man mehr wissen, als ich weiß, und so finden andere die Frage leichter.

Grüße
reverend


Bezug
        
Bezug
Knechtschaft/ Individualrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:10 Fr 13.03.2009
Autor: Josef

Hallo almut,


> Ich muss die Frage beantworten, mit welchem Individualrecht
> die Abschaffung der "Knechtschaft" nach römischem Recht
> (Versucht 1749, aber nie zum Gesetz geworden) in Konflikt
> steht. Und wie dafür und dagegen argumentiert wurde.
>
> Mir fiel nur Eigentum ein,

[ok]

>  aber das kommt mir zu einfach
> vor. Und: wie kann man denn dagegen argumentieren?  




Sklaverei (von mittellateinisch sclavus, der Eigenbezeichnung slawischer Völker), Form menschlicher Knechtschaft. [1]

Die geistesgeschichtlichen Wurzeln der Menschenrechte liegen in der griechisch-römischen Stoa u. im Christentum (Gotteskindschaft). Später traten sie als subjektive Freiheitsrechte in der Aufklärung auf. [2]

Sklaven gelten als Eigentum einer anderen Person; sie sind weitgehend dem Willen ihres Besitzers unterworfen. Seit ältesten Zeiten hat man Sklaven rechtlich als Dinge verstanden; insofern konnten sie u. a. ge- und verkauft, getauscht, verschenkt oder als Pfand für Schulden hinterlegt werden, und zwar ohne dass sie dagegen hätten Einwände erheben können. Häufig unterschieden sich Sklavenhalter und Sklaven in ihrer ethnischen Herkunft. Ausgeprägte Rassenvorurteile dienten häufig zur Rechtfertigung der Sklaverei. Es kam nur sehr selten vor, dass Angehörige der eigenen ethnischen Gruppe als Sklaven gehalten wurden. Das Russland des 17. und 18. Jahrhunderts bildete dabei eine der wenigen Ausnahmen.

Die Sklaverei als solche ist bereits aus vorgeschichtlicher Zeit überliefert, aber institutionalisiert wurde sie vermutlich erst mit dem Aufkommen stärker ausdifferenzierter Gesellschaften. Sklaven stammten entweder aus anderen Völkern und wurden bei Raubzügen oder Kriegen gefangen genommen, oder aus der eigenen Gesellschaft, nämlich wenn Menschen sich selbst oder Familienangehörige verkauften, um Schulden zu bezahlen. Man konnte auch für einen Gesetzesverstoß zur Sklaverei verurteilt wurden. [1]

Durch die Erhebung des christlichen Glaubens zur Staatsreligion des Römischen Reiches und seine anschließende Ausbreitung über Europa und Teile des Nahen Ostens verbesserte sich die Lage der Sklaven zwar tendenziell, abgeschafft wurde die Sklaverei jedoch auch durch das Christentum nicht. Nach dem Niedergang des Römischen Reiches, zwischen dem 5. und dem 10. Jahrhundert, in einer Zeit also, zu der zahlreiche Invasionen fremder Völker stattfanden, entwickelte sich die Sklaverei zu dem im Allgemeinen freieren System der Leibeigenschaft. [1]

Dänemark schaffte 1792 als erstes europäisches Land den Sklavenhandel ab. 1807 folgte Großbritannien, 1808 die Vereinigten Staaten. Auf dem Wiener Kongress 1814 machte Großbritannien seinen Einfluss geltend, um auch andere Länder zur Aufgabe der Sklaverei zu bewegen. Letztlich verabschiedeten fast alle europäischen Staaten Gesetze, die den Sklavenhandel verboten, oder unterzeichneten entsprechende internationale Verträge. 1842 schlossen Großbritannien und die Vereinigten Staaten den Ashburton Treaty, in dem sich beide Länder verpflichteten, jeweils ein Geschwader von Kriegsschiffen kreuzen zu lassen, um die Einhaltung des Handelsverbots zu kontrollieren. England und Frankreich hatten ihren Schiffen zunächst beiderseitiges Durchsuchungsrecht eingeräumt und ersetzten dies 1845 durch ein Kooperationsabkommen beider Seestreitkräfte. Der verminderte Nachschub an Sklaven führte zunächst dazu, dass die Sklavenbesitzer mit ihrem Sklavenbestand pfleglicher umgingen.

Die französischen Sklaven erhielten 1848 die Freiheit, die niederländischen 1863. Die jungen Republiken Südamerikas sorgten überwiegend schon bei ihrer Gründung für die Freilassung der Sklaven. In Brasilien wurde die Sklaverei jedoch erst 1888 abgeschafft.

Die Annahme der Antisklavereiakte durch den Völkerbund im Jahr 1926 war ein großer Fortschritt. Diese Konvention sah das Verbot jeder Form von Sklaverei vor. Die Überzeugungen, die in dieser Konvention zum Ausdruck kamen, wurden mit der Allgemeinen Menschenrechtserklärung erneut bekräftigt, die die Vereinten Nationen 1948 verabschiedeten.

Trotz Ächtung der Sklaverei durch die Menschenrechtskonvention der UN (1948) gibt es bis heute v.a. in der Dritten Welt sklavereiähnliche Formen der Abhängigkeit. [3]



Quellen:

[1] Microsoft ® Encarta ® Enzyklopädie 2005 ©  1993-2004 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
[2] http://www.paedagogium-baden-baden.de/projekte/menschenrechte/naturrecht_mere-jura.html
[3] © Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001




Viele Grüße
Josef

Bezug
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