Handrechnung - Programm < Bauingenieurwesen < Ingenieurwiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 20:24 Mi 19.10.2011 | Autor: | Kuriger |
Hallo
Um die Plausbilität der Statikprogrammen zu prüfen, ist zumindest in der Ausbildung eine Kontrolle per Handrechnung erforderlich.
Was würdet ihr sagen, bis zu welcher Abweichung zwischen Statikprogramm und Handrechnung ist noch akzeptabel?
gruss Kuriger
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Hallo Kuriger,
diese Frage kann man nicht allgemein beantworten!
> Um die Plausbilität der Statikprogrammen zu prüfen, ist
> zumindest in der Ausbildung eine Kontrolle per Handrechnung
> erforderlich.
> Was würdet ihr sagen, bis zu welcher Abweichung zwischen
> Statikprogramm und Handrechnung ist noch akzeptabel?
Bei einfachen Stabsystemen würde ich z.B. sagen, dass die Abweichung höchstens in der Größenordnung der Rechengenauigkeit von Taschenrechnern liegen sollte.
Bei aufwändigeren Systemen, die die Berechnung von Flächentragwerken z.B. über finite Elemente benötigen, wird die Abweichung größer sein dürfen, aber m.E. auch nicht über 20% - zur sicheren Seite.
Ob es da eine normative Festlegung gibt, weiß ich nicht und lasse die Frage auch deshalb noch ein bisschen offen...
Grüße
reverend
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Statikprogramme zur Berechnung von stabwerken arbeiten nach einer Verallgemeinerung des verschiebungsgrößenverfahrens. Dieses liefert zumindest im Rahmen der linearen Elastizitätstheorie nach Theorie erster Ordnung exakte Ergebnisse. Die handrechnung sollte also zumindest in den Vorkommastellen mit dem Statikprogramm übereinstimmen.
Die finite Elemente Methode an sich ist jedoch immer ein näherungsverfahen. Die Genauigkeit der Lösung hängt dabei von diversen Parametern ab. Dieses Thema ist zu komplex um die frage pauschal zu beantworten. Eine Abweichung von 20% ist aber IMHO etwas zu viel.
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