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Gesetzentwürfe: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 02:31 So 10.08.2008
Autor: robertl

Aufgabe
hallo..
kann mir einer beantworten..wie eigendlich Gesetze zu Stande kommen?
also wer Gesetze beschließt und wlche Bedingungen für das jeweilige Gesetz eingehalten werden müssen? also der Bundespräsindent machtes ja nicht die CDU allein kann es ja auch nicht beschließen...wer oder wie werden dann gesetze gemacht?

hmmm yoa das oben ist ja eigendlich meine Frage ..
also würde mich freuen wenn einer so net wäre mir meine Frage zu beantworten,...
Danke

        
Bezug
Gesetzentwürfe: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 05:04 So 10.08.2008
Autor: Josef

Hallo robertl,


>  kann mir einer beantworten..wie eigendlich Gesetze zu
> Stande kommen?
>  also wer Gesetze beschließt und wlche Bedingungen für das
> jeweilige Gesetz eingehalten werden müssen? also der
> Bundespräsindent machtes ja nicht die CDU allein kann es ja
> auch nicht beschließen...wer oder wie werden dann gesetze
> gemacht?
>  



Gesetzesinitiative, das Recht zur Einbringung von Gesetzesvorschlägen in den Deutschen Bundestag durch Mitglieder des Bundestages, den Bundesrat oder durch die Bundesregierung. Während Mitglieder des Bundestags Vorlagen direkt einbringen können, sofern sie von mindestens fünf Prozent der gewählten Abgeordneten oder einer Fraktion unterzeichnet sind, bedürfen Bundesrat und Bundesregierung im Regelfall der Vermittlung und Stellungnahme durch das jeweils andere Gremium.

Gesetzentwurf, schriftlicher Vorschlag für eine staatliche Rechtsvorschrift, der der Legislative zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird. Im Deutschen Bundestag werden Gesetzentwürfe durch die Bundesregierung, die Abgeordneten in Fraktionsstärke oder den Bundesrat eingebracht. Vorlagen der Bundesregierung werden zuvor vom Bundesrat, Vorlagen des Bundesrats von der Bundesregierung begutachtet und kommentiert. Nach der Annahme des Gesetzentwurfs im Bundestag wird er dem Bundesrat zugeleitet, der je nach Gegenstand seinen Einspruch geltend machen oder den Vermittlungsausschuss anrufen kann.

Gesetzgebungskompetenz, Befugnis, Gesetze zu erlassen. In der Bundesrepublik Deutschland fallen Bund und Ländern unterschiedliche Gesetzgebungskompetenzen zu. Das Grundgesetz schreibt fest, in welchen Bereichen die Gesetzgebung ausschließlich beim Bund liegt. Besteht dagegen eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, dürfen die Länder Gesetze verabschieden, sofern der Bund von seinem Vorrecht keinen Gebrauch macht. Gegebenenfalls erlässt der Bund auch Rahmenvorschriften, die die Länder mit detaillierten Vorgaben auszufüllen haben. Auf einigen Sektoren, etwa im Schul- und Bildungswesen, obliegt die Gesetzgebung allein den einzelnen Ländern.


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Viele Grüße
Josef

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