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Gastrecht Gymnasium: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 13:00 Do 29.01.2009
Autor: Dinker

Guten Nachmittag

Zugegeben ich wende mich mit einer etwas seltsamen Frage an euch, aber es ist wirklich mein voller ernst. Bevor ich mich näher damit befasse und mich an die entsprechende Schule wende, wollte ich mal eure Einschätzung hören.
Also ich möchte gerne in gewissen Fächern am Gymnasium Gastrecht geniessen und den Unterricht aus Eigeninteresse mit verfolgen.
Was denkt ihr, ist das bei einer freundlichen Anfrage durchaus möglich, oder ist dies schon von Gesetz her unmöglich?

Bin sehr dankbar um eure Einschätzung

Gruss Dinker

        
Bezug
Gastrecht Gymnasium: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 13:37 Do 29.01.2009
Autor: Analytiker

Hi Dinker,

ich dachte du gehst aufs Gymnasium, das zumindest hast du mir mal vor ner Weile erzählt *grübel*?!? naja, wie dem auch sei. Ich denke man kann durchaus ein solches Hörerrecht heraushandeln. Aber in der heutigen Zeit an Überbelastung (hohe Klassendichte etc.) wird das sicher schwer. Zudem ist das Schulgesetz Ländersache, also je nachdem wo du hin möchtest können sich verschiedentliche Normen wirksam machen. Desweiteren ist immer das Problem bei solchen Unterfangen, einem Schulleiter verständlich zu machen, was er davon hat wenn du einen Platz belegst?!?

Aber Probieren kann man es: Ein nettes Schreiben, ud du wirst Bescheid wissen...

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

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Bezug
Gastrecht Gymnasium: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 17:54 Fr 30.01.2009
Autor: Dinker

Nein leider gehe ich nicht ans Gymnasium, was ich als meinen bisher grössten Fehler in meinem Leben erachte.

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Bezug
Gastrecht Gymnasium: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 13:39 Fr 30.01.2009
Autor: angela.h.b.


>  Also ich möchte gerne in gewissen Fächern am Gymnasium
> Gastrecht geniessen und den Unterricht aus Eigeninteresse
> mit verfolgen.

Hallo,

ich kenne die Schweizer Verhältnisse nicht (oder waren es doch die Bahamas?), ich denke jedoch, in Deutschland wäre so etwas eher nicht möglich.

Man würde Dich sicher an eine offene Bildungseinrichtung wie die VHS verweisen, oder, falls Du Dich mit Prüfungsabsichten trägst, an eine Kollegschule oder das Abendgymnasium.

Aber "Versuch macht kluch": mehr als einen abschlägigen Bescheid kannst Du bei einer Anfrag ja nicht bekommen.

Gruß v. Angela



Bezug
                
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Gastrecht Gymnasium: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 01:04 Sa 31.01.2009
Autor: barsch

Hi,

Analytiker und angela habe es schon angedeutet; aus dir wird man nicht schlau. In deinem Profil zum Beispiel steht: Mathematischer background: Gymnasium 11. Klasse.

Da ich jetzt weder weiß, wie alt du bist, noch, in welche Klasse du gehst, geschweige denn, welche Schulform du momentan besuchst oder ob du überhaupt noch zur Schule gehst, bin ich nicht sicher, ob dich der folgende Tipp wirklich weiterbringt. Aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du noch zur Schule gehst.

Streng dich in der Schule an, und wenn du es wirklich so bereust, das Gymnasium nicht besucht zu haben, kannst du mit einem guten Realschulabschluss durchaus auf eine weiterführende Schule (also dann: Gymnasium) wechseln. Da bist du dann nicht nur "Gasthörer", sowas kenne ich auch nur von der Uni und nicht von der Schule, sondern hast, wenn du die drei Jahre bis zum Abi machst, sogar noch etwas davon.

MfG

barsch

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