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Forum "Politik/Wirtschaft" - Definition: Geschäftsvorfall
Definition: Geschäftsvorfall < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Definition: Geschäftsvorfall: Frage (überfällig)
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 17:03 Mi 06.12.2006
Autor: KnockDown

Aufgabe
Was ist ein "Geschäftsvorfall"?

Schreiben Sie bitte 6 Definitionen aus Fachbüchern heraus, wie dort Geschäftsvorfall/Geschäftsvorfälle definiert sind.

Mit Quellenangabe

Hi, ich habe schon etwas rausgeschrieben, leider habe ich nicht so viele Bücher bzw. in manchen finde ich nichts passendes.

Könnt ihr evtl. in Fachbüchern zur Finanzbuchhaltung/Betriebswirtschaftslehre mir herausschreiben was ihr zu einem Geschäftsvorfall findet? Bitte dann mit genauer Quellenangabe.


Ich habe bisher folgendes:

i. 1. … „Ein Geschäftsvorfall ist also ein Vorgang, der die Struktur oder die Höhe von Vermögen oder Kapital beeinflusst, der Aktiv- oder Passivseite oder beides bei einer Unternehmung verändert.“ …
Quelle: „Studienbuch Finanzbuchhaltung 2006“, Prof. Dr. Lingnau, ISSN: 1863-6993-01

2. „Ein Geschäftsvorfall ist ein Vorgang unternehmerischen Handelns, der sich auf die Höhe oder die Zusammensetzung des Vermögens und/oder des Kapitals des Unternehmens auswirkt. Geschäftsvorfälle sind Anlässe für die Vornahme von Buchungen. Die durch einen Geschäftsvorfall bewirkten Änderungen schlagen sich in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung nieder.“
Quelle: „http://www.iaws.sowi.uni-bamberg.de/forschung/projekte/bwl_interaktiv/lexikon/62.HTM“


        
Bezug
Definition: Geschäftsvorfall: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 17:38 Mi 06.12.2006
Autor: Josef

Hallo,

Ein Geschäftsvorfall oder Geschäftsfall ist ein Ereignis im Geschäftsprozess, das in der Buchführung erfasst werden muss, weil es finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen hat.

[]Fundstelle hier

Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Definition: Geschäftsvorfall: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 17:49 Mi 06.12.2006
Autor: Josef

Hallo,

Durch das Rechnungswesen werden alle betrieblichen Vorgänge (Geschäftsvorfälle) wahrheitsgetreu, zahlenmäßig (mengenmäßig durch Inventur/Inventar und wertmäßig durch Bilanz) erfasst und überwacht.


Fundstelle: Duden, schülerlexikon


Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Definition: Geschäftsvorfall: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 17:48 Do 07.12.2006
Autor: faule_Trine

am besten du schaust mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsvorfall
ganz einfach bei wikipedia
gruß Jule

Bezug
        
Bezug
Definition: Geschäftsvorfall: Danke, Fachliteratur
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 20:17 Do 07.12.2006
Autor: KnockDown

Hi, dankeschön für die Hilfe :-)

Ich soll das ganze aus Fachliteratur heraussuchen nicht aus Wikipedia!



Danke aber!



Gruß Thomas

Bezug
        
Bezug
Definition: Geschäftsvorfall: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 17:20 Sa 06.01.2007
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
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