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Bildungsgesetz: Definition
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:44 Do 22.11.2007
Autor: mcrib

Aufgabe
nenne eine definition für ein explizites und rekursives bildungsgesetz!
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

also irgendwie kann ich mir da keine richtige definition herleiten. weiß nur  mit expliziten bildungsgesetzen kann man zahlen bestimmen ohne den vorgänger zu kennen. beim rekursiven ziehe ich den vorgänger in betrachtung.

da fällt mir noch ne frage ein wie heißt das überhautp was ich mit einem expliziten oder rekursiven gesetz ausrechne?
z.b mit A(1-n)+n² was bedeutet das in worten?

mfg

thx

        
Bezug
Bildungsgesetz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:50 Do 22.11.2007
Autor: informix

Hallo mcrib und [willkommenmr],

> nenne eine definition für ein explizites und rekursives
> bildungsgesetz!

Du fragst relativ unspezifisch - in welchen Zusammenhang gehört denn deine Frage?

>  also irgendwie kann ich mir da keine richtige definition
> herleiten. weiß nur  mit expliziten bildungsgesetzen kann
> man zahlen bestimmen ohne den vorgänger zu kennen. beim
> rekursiven ziehe ich den vorgänger in betrachtung.
>

Offenbar denkst du an Zahlenfolgen und deren Bildungsgesetz.
Und in diesen Bezug passt deine Erklärung schon sehr gut hinein.

> da fällt mir noch ne frage ein wie heißt das überhautp was
> ich mit einem expliziten oder rekursiven gesetz ausrechne?
>  z.b mit A(1-n)+n² was bedeutet das in worten?
>

das bedeutet rein gar nichts, weil du keine Gleichung angegeben hast.
Außerdem gilt in der Regel bei Folgen: [mm] n\in [/mm] N ; aber dann ist A(1-n) nicht definiert.


Gruß informix

Bezug
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