Bewertung der mündlichen Prüfu < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:14 Sa 01.07.2017 | Autor: | betina |
Aufgabe | Ich bin in der mündlichen Ergänzungspüfung durchgefallen. Habe anschließend nach der mündlichen Ergänzungsprüfung die normale mündliche Prüfung gemacht und bestanden. Gilt die bestandene Prüfung bis zum nächsten mal? |
Hallo,
Ich hoffe ihr wisst worauf ich hinaus will.
Folgender Fall:
Ich habe die Mündliche Ergänzungsprüfung nicht bestanden. Ich habe also weder in dem einen Fach noch in dem anderen Fach eine 4 erreicht. Es ist also bei 2 Fünfen geblieben. Habe aber anschließend gesagt"Ich möchte dennoch die normale Prüfung machen" Hab da 88 Punkte erreicht.
Meine Frage:
Sind die 88 Punkte weg/ungültig, weil es letzendlich doch bei 2 Fünfen geblieben ist ?
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(Antwort) fertig | Datum: | 13:26 So 02.07.2017 | Autor: | Infinit |
Hallo Betina,
darauf gibt es sicher keine allgemeingültige Antwort. Am sichersten ist es, wenn Du mal in der Prüfungsordnung Deiner Uni nachschaust oder im Dekanat oder auch der Studentenvertretung mal nachfragst.
Viele Grüße,
Infinit
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