Artikel 18 < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Hi Leute
Ich habe hier einen Artikel im Schweizer Obligationenrecht, den ich nun überhaupt nicht verstehe, vielleicht kann mir den jemand erklären:
Art. 18 Absatu 2 nach OR (es geht um Auslegung der Verträge, Simulation)
Dem Dritten, der die Forderung im Vertrauen auf ein schriftliches Schuldbekenntnis erworben hat, kann der Schuldner die Einrede der Simulation nicht entgegensetzen.
Vielen Dank.
Lg Nicole
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:20 Mi 17.01.2007 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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