Arbeitsrecht < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 21:47 Do 18.06.2009 | Autor: | hasso |
Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage zum Arbeitsrecht, und zwar gehts um die Kündigungsfrist § 622 BGB
In den Absatz 1 steht das eine Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann.
Sprich ist das so:
Wir haben heite beispielsweise den 01.05.2009 dann ist die Kündigung nur zum 15.06.2009 möglich, weil eine 4 Wochen Frist sprich 28 tage eingehalten werden muss und die nur dann zum nächsten Monat gewährleistet ist.
Und dann steht da noch zum Monats Ende muss da auch eine Frist von 4 Wochen eingehalten werden oder kann man beliebig zum Monatsende Kündigen? Ich denk mal mit einer Frist oder?
Danke im voraus.
Gruß hasso
|
|
|