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Forum "Jura" - Anwendung von § 1004, 823
Anwendung von § 1004, 823 < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Anwendung von § 1004, 823: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:33 Di 10.02.2009
Autor: Chris1033

Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

§ 1004 I 2, 823I gilt ja, wenn man einen Anspruch über die Rechte von 1004 geltend machen will, wenn ein Rechtsgut von 823 BGB betroffen ist. Sind damit nur die geschriebenen Rechte oder auch  das "sonstige Recht" in 823 gemeint?

Dankeschön!

Grüßchen Chris...

        
Bezug
Anwendung von § 1004, 823: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:32 Mi 11.02.2009
Autor: Analytiker

hi chris,

> Sind damit nur die geschriebenen
> Rechte oder auch  das "sonstige Recht" in 823 gemeint?

ich lese das auch so, das die "sonstigen Rechte" gemeint sind.

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
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