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Aufgabe |
Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Schwere eines Grundrechtseingriffs und den Anforderungen an seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit?
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Hallo,
ich verstehe irgendwie diese Aufgabe nicht, weiß gar nicht, was man von mir will. :(
Unter der "verfassungsrechtlichen Zulässigkeit" des Eingriffs versteht man den Gesetzesvorbehalt, oder? Aber was soll jetzt wie mit wem im Zusammenhang stehen, falls überhaupt?
Bin über jede Hilfe dankbar!
Grüße, Mary
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(Antwort) fertig | Datum: | 04:14 Do 05.08.2010 | Autor: | Josef |
Hallo Mary,
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> Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Schwere eines
> Grundrechtseingriffs und den Anforderungen an seine
> verfassungsrechtliche Zulässigkeit?
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> ich verstehe irgendwie diese Aufgabe nicht, weiß gar
> nicht, was man von mir will. :(
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> Unter der "verfassungsrechtlichen Zulässigkeit" des
> Eingriffs versteht man den Gesetzesvorbehalt, oder?
> Aber
> was soll jetzt wie mit wem im Zusammenhang stehen, falls
> überhaupt?
> Bin über jede Hilfe dankbar!
>
> Grüße, Mary
Mit der Feststellung, dass in ein Grundrecht eingegriffen ist, ist noch keine Aussage über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs getroffen. Ein Grundrechtseingriff hat nicht automatisch die Verletzung des Grundrechts zur Folge. Grundrechte unterliegen den aus der Verfassung ersichtlichen Schrankenbestimmungen, die grundrechtliche Eingriffe zulassen. Eingriffe, die sich innerhalb dieser Schranken halten, sind rechtmäßig. Ein Grundrecht ist erst verletzt, wenn in seinen Schutzbereich eingegriffen ist und wenn der Grundrechtseingriff rechtswidrig, d.h. durch keine Grundrechtsschranke gerechtfertigt ist oder wenn die verfassungsrechtlichen Grenzen der Einschränkbarkeit der Grundrechte (sog. Schranken-Schranken) nicht beachtet sind.
Quelle: Staats- und Verfassungsrecht; Maier
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:57 Mo 23.08.2010 | Autor: | BloodyMary |
Vielen Dank für deine Hilfe!
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 16:05 Mo 23.08.2010 | Autor: | Josef |
Hallo BloodyMary,
> Vielen Dank für deine Hilfe!
Gern geschehen!
Vielen Dank für deine Mitteilung!
Viele Grüße
Josef
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