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Abschreibungsbasis: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 22:51 Mi 12.11.2008
Autor: hasso

Hallo,

eine frage noch am abend....

Stimmt dass, das Unternhemen die Vorsteuerberechtigt sind für eine Anlage die Abschreibungsbasis der Nettowert ist und Unternehmen die nicht Vorsteuerbrechtigt sind die Abschreibungsbasis der Brutto Betrag ist?



Das ganze beziegt sich auf einer Aufgabe:

Herr Classen kauft ein Auto Juli 2004 für 20.000 zzgl. 16 Ust

Brutto Betrag ist 23.200 , wobei 2706,7 € linear für 7 Monate  abgeschrieben werden.




Gruß hasso



        
Bezug
Abschreibungsbasis: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:52 Do 13.11.2008
Autor: Josef

Hallo hasso,

>  
> Stimmt dass, das Unternhemen die Vorsteuerberechtigt sind
> für eine Anlage die Abschreibungsbasis der Nettowert ist
> und Unternehmen die nicht Vorsteuerbrechtigt sind die
> Abschreibungsbasis der Brutto Betrag ist?
>  
>

[ok]


für die Frage, ob gezahlte Umsatzsteuerbeträge zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören, ist zu unterscheiden:

Können diese Beträge bei der Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden, gehören sie nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Ist bei der Umsatzsteuer ein Vorsteuerabzug dagegen nicht möglich, sind sie den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des zugehörigen Wirtschaftsguts zuzurechnen.


Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Abschreibungsbasis: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 19:10 Do 13.11.2008
Autor: hasso

vielen dank Josef!!



Bezug
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